Regelung im Testament
Testamentarische Regelungen im Todesfall
Mit einem Testament können Sie regeln, wer was und unter welchen Bedingungen aus Ihrem Vermögen im Falle Ihres Todes erhält. Sie können dies grundsätzlich frei bestimmen. Weiterhin kann in einem Testament folgendes geregelt werden:
- Sie können einen Testamentsvollstrecker benennen, der Ihre Anordnungen aus Ihrem Testament ausführt. Als Testamentsvollstrecker können Sie jede volljährige Person bestimmen (Sie sollten dieser natürlich absolut vertrauen können). Er ist allein verfügungsbefugt und hat für seine Tätigkeit einen Anspruch auf eine Vergütung. Weiterhin kann ein Testamentsvollstrecker auch bei Minderjährigen und unter Pflegschaft stehenden Personen ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts handeln. Er kann längstens für 30 Jahre eingesetzt werden.
- Sie können von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Erben bestimmen.
- Sie können Ersatzerben bestimmen, z.B. für den Fall, dass eine zum Erben bestimmt Person vor Ihnen verstirbt.
- Sie können bestimmen, wie der Nachlass unter mehreren Erben aufzuteilen ist.
- Sie können einen gesetzlichen Erben enterben. ACHTUNG: Der gesetzlichen Pflicht können Sie sich nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen entziehen (z.B. bei körperlicher Misshandlung). Sie sollten hierfür auf jeden Fall einen Notar hinzuziehen!