Die Erbschaftssteuer
Erbschaftssteueresätze sowie mögliche Freibeträge verständlich erklärt
Bei der Erbschaftssteuer unterscheidet man drei Steuerklassen:
• Steuerklasse I: Ehegatte / eingetragener Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen
• Steuerklasse II: Eltern und Großeltern bei Schenkung unter Lebenden, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte
• Steuerklasse III: alle übrigen Erben und Beschenkten
Je nach Wert des Erbes und der Steuerklasse gelten unterschiedliche Steuersätze (Erbschaftsteuersatz in %):
Wert des steuerpflichtigen Erbes bis einschließlich | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7 | 15 | 30 |
300.000 € | 11 | 20 | 30 |
600.000 € | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 € | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 € | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 € | 27 | 40 | 50 |
und darüber | 30 | 43 | 50 |
Jeder Erbe erhält einen bestimmten Freibetrag, bis zu dem des Erbe steuerfrei ist. Der Freibetrag ist umso höher, je näher die Verwandtschaft des Erben zum Erblasser ist.
Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | zusätzlicher Versogungsfreibetrag |
---|---|---|---|
I | Ehegatte | 500.000,00 € | 256.000,00 € |
I | Kinder und Stiefkinder | 400.000,00 € | 10.300 bis 52.000,00 € |
I | Enkel | 100.000,00 € | nein |
I | Eltern und Großeltern | 100.000,00 € | nein |
II | alle | 20.000,00 € | nein |
III | alle | 20.000,00 € | nein |
Der Versorgungsfreibetrag steht Ehegatten und Kindern gem. § 17 ErbStG zu. Bei Ehegatten verringert sich der Versorgungsfreibetrag, wenn dem überlebenden Ehegatten eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer anderen öffentlich-rechtlichen Kasse zusteht. Bei den Kindern ist der Versorgungsfreibetrag umso höher, je jünger das Kind ist. Er steht Kindern bis max. zum 27. Lebensjahr zu.
Die Erbschaftssteuer ist nur für den Teil des Erbes zu zahlen, der den Freibetrag übersteigt.
Beispiel: Ein Neffe erbt von seinem Onkel 100.000 € in bar. Der Neffe befindet sich bei der Erbschaftssteuer in Steuerklasse II. Er hat einen Freibetrag i.H. von 20.000 €. Somit sind 80.000 € mit 20% zu versteuern. Die Steuerschuld beträgt daher 16.000 €.