Steuervorteile bei Fondspolicen
Im Vergleich zu einer Direktanlage in Investmentfonds bieten fondsgebundene Rentenversicherungen steuerliche Vorteile.
Halbeinkünfteverfahren
Bei einem Direktinvestment wird der Ertrag mit mindestens 25% Abgeltungsteuer versteuert. Bei einer Rentenversicherung greift nach 12 Jahren und bei einem Alter von 62 Jahren das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Hierbei wird lediglich die Hälfte des Ertrags individuell versteuert.
Keine Vorabpauschale
Bei einem Direktinvestment, bei dem die jährlichen Gewinne angesammelt werden und in den Fonds fließen, ist jährlich eine Vorabpauschale abzuführen. Diese basiert auf 70% des Basiszinssatzes, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen deklariert wird. Diese jährliche Abführung hat Einfluss auf den Zinseszinseffekt einer Anlage und reduziert die Rendite. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung findet die Vorabpauschale keine Anwendung.
Zwischenbesteuerung
Bei einem Fondswechsel wird ein Fonds verkauft und ein neuer gekauft. Dadurch ergibt sich bei der Direktanlage eine Zwischenbesteuerung. Fondswechsel innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgen hingegen ohne eine Besteuerung, was einen deutlichen Renditevorteil darstellt.
Ertragsanteilbesteuerung
Bei Auszahlungen aus einer Direktanlage wird der anteilige Ertrag mit mindestens 25% Abgeltungsteuer versteuert. Bei Wahl einer Rentenleistung aus einer Rentenversicherung ist lediglich der so genannte Ertragsanteil zu versteuern. Die zu zahlende Steuer bei einer Rentenleistung ist im Vergleich in der Regel geringer.
Steuerfreie Fondspolice
Mit den fondsgebundenen Rentenversicherungen von Helvetia haben Sie die Möglichkeit, die gänzliche Steuerfreiheit herzustellen. Hierfür ist ein Tarif mit lebenslanger Laufzeit nötig und eine ältere versicherte Person.
Stirbt die versicherte Person vor dem Versicherungsnehmer, der gleichzeitig auch Bezugsberechtigter ist, wird die Todesfallleistung steuerfrei ausbezahlt. Diese Gestaltung kann für die eigene Altersvorsorge genutzt werden:
Bei diesem Konzept können Sie weiterhin jederzeit über Ihr Guthaben verfügen. Da es sich bei den Helvetia Fondspolicen um lebenslange Tarife handelt, können Sie den Vertrag mehrfach verlängern, solange die versicherte Person lebt.
Vererbung einer Rente
Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen CleVesto Allcase, CleVesto Select und CleVesto Balance können Sie nach Rücksprache bereits bei Abschluss festlegen, dass Sie im Todesfall anstelle einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rente vereinbaren. Dies hat einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Denn die Rente ist mit einem so genannten Vervielfältiger zu multiplizieren, was die steuerlich relevante Summe deutlich reduziert.
Hierzu ein Beispiel: Ein Mann (65 Jahre) hat in seiner fondsgebundenen Rentenversicherung ein Guthaben von 100000 EUR. Sollte er seiner Lebenspartnerin (60 Jahre) im Todesfall die Summe in einem Betrag auszahlen lassen oder besser die Todesfallleistung als lebenslange Rente (ca. 2400 EUR p.a.) vererben?
Weitere Vorteile für die Erben
Wird ein Fondsdepot vererbt, muss der Erbe nicht nur Erbschaftsteuer zahlen, sondern auch noch die Einkommensteuer auf die Erträge. Beim Erbe einer Fondspolice entfällt die Einkommensteuer, da es sich um eine Todesfallleistung aus einem Versicherungsvertrag handelt. Gegebenenfalls kommt die Erbschaftsteuer zum Tragen.
Fondsgebundene Rentenversicherungen als steuerlich vorteilhafte Alternative zur Direktanlage in Investmentfonds – lassen Sie sich von uns zu Ihrer Altersvorsorge beraten.